Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung ist nun klar, dass deutlich mehr Arbeitgeber ein Zeiterfassungssystem in ihrem Unternehmen einführen müssen als gedacht. Eine rechtskonforme und transparente Zeiterfassung wird deshalb in Zukunft für Unternehmen aller Größenordnungen erforderlich werden.
Mit dem AUPOS Personalmanagement können Arbeitszeitmodelle flexibel abgebildet werden, die speziell auf die Arbeitsabläufe Ihres Betriebes zugeschnitten sind. Fehlzeiten wie Urlaub und Krankheit werden dabei selbstverständlich berücksichtigt. Ihre Mitarbeiter können ihre An- und Abmeldezeiten entweder klassisch per Handeingabe, mittels Barcodeerfassung oder RFID Chip an speziellen PZE Erfassungsterminals vornehmen. Komplexe Überstunden- und Zuschlagsmodelle lassen sich mit dem AUPOS Personalmanagement ebenfalls problemlos abbilden. Mittels Standard-Schnittstelle können die IST-Daten automatisch an Ihre Lohnbuchhaltungssoftware übertragen werden. Durch die integrierten Auswertungen behalten Sie dabei jederzeit den Überblick.